Saug, - Füll, - und Entlüftungsleitung demontieren Tank reinigen, entgasen, zerschneiden, sowie Abtransport der zerschnittenen Teile.
Erdtank (vorübergehende Stilllegung)
Reinigen, entgasen, einschliesslich Domdeckel und Armaturen abblinden und sichern.
Erdtank (endgültige Stilllegung)
Reinigen, entgasen, Leckflüssigkeit abpumpen, gegebenenfalls Innenhülle ausbauen. Es empfiehlt sich, unterirdische Behälter nach der Stilllegung auszubauen oder einzuschlämmen, d. h. zu verfüllen, falls sie nicht anderweitig – z.B. als Wassertank benutzt werden.
Prüfpflicht bei Stilllegung
Alle unterirdischen Anlagen und Anlagenteile, sowie oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und im Wasserschutzgebiet über 1.000 Liter Fassungsvermögen, sind bei Stilllegung durch anerkannte Sachverständige überprüfen zu lassen.
Bei Stilllegung durch einen dafür zugelassenen Fachbetrieb nach § 19 l WHG ist bei oberirdischen Anlagen von 1.000 bis 10.000 Liter eine Prüfung durch Sachverständige nicht erforderlich.